1.01 Layout im Gelände
Unter Berücksichtigung des vorhandenen Geländes muss ein Layout mit einer ausreichenden Anzahl von Wurfscheibenmaschinen ausgestattet werden, damit die Schützen unter möglichst jagdnahen Bedingungen schießen können: Rebhühner, Fasane, Enten, Kanninchen usw. Vorne, hoch oder niedrig, passierend oder einfallend auf eine freie Fläche oder in einen Wald, eventuell verdeckt durch Bäume und Büsche.
1.02 Genehmigung
Das Layout muss bei nationalen Wettkämpfen vom jeweiligen Nationalverband, bei internationalen Wettkämpfen vom internationalen Verband genehmigt werden.
1.03 Maschinen
Für ein Layout des alten Systems müssen für jede Schussposition mindestens 4 Wurfscheibenmaschinen installiert werden, für Layouts des neuen Systems sind es jeweils 3, so dass jedes Layout mit mindestens 12 Maschinen ausgestattet ist. Bei den Maschinen kann es sich um automaitisch oder manuell ausgelöste Geräte handeln, die von links beginnend im Uhrzeigersinn mit Buchstaben (A, B, C, D) gekennzeichnet werden müssen.
1.04 Wurfscheiben
Die zu verwendenden Wurfscheiben sind Standardtauben und Rollhasen sowie dünnere Wurfscheiben und solche, die einen geringeren Durchmesser aufweisen. Es kann sich auch um Mini-, Midi-, Segel-, Flash- und Elektrotauben handeln. Die Wurfscheiben müssen in Abhängigkeit vom Hintergrund schwarz oder orange sein.
1.05 Haltung des Schützen
Wenn der Schütze sich bereit macht, muss er mit beiden Füßen innerhalb der Begrenzungen der Schussposition stehen, wobei der Hinterschaft der Waffe den Körper unterhalb einer Markierungslinie auf der Jacke des Schützen den Körper berührt. Die Markierungslinie muss in einer kontrastreichen Farbe dauerhaft auf der Jacke des Schützen befestigt sein. Die Linie muss horizontal in einem senkrechten Abstand von 25 Zentimetern unterhalb der Oberseite der Schulter verlaufen (siehe Abbildung).
Der Schütze behält diese Position bei, ohne in den Anschlag zu gehen, bis das oder die Ziele sichtbar sind.

1.06 Haltung bei Dubletten
Bei einer Dublette darf von der Haltung nur für das zweite Ziel abgewichen werden.
1.07 Ahndung bei erstem Verstoß
Wenn der Schütze auf der Schussposition nicht die Haltung einnimmt, die unter 1.05 beschrieben ist, oder in den Anschlag geht, bevor das Ziel sichtbar ist, so erhält er eine Verwarnung.
1.08 Ahndung bei weiteren Verstößen
Nach einer bereits erhaltenen Verwarnung auf demselben Layout wird das Ziel wie folgt gewertet:
1.09 No Bird
Der Schütze hat nicht das Recht ein Ziel abzulehnen, es sei denn, er hat es nicht abgerufen. Ausschließlich der Richter entscheidet über die Korrektheit der Flugbahn oder einer No Bird.
1.10 Schussposition
Die Schussposition wird durch ein 1x1 Meter großes Rechteck oder einen Kreis mit 1 Meter Durchmesser markiert.
1.11 Anschlagspflicht im Schuss
Wenn der Schütze einen Schuss abgibt, muss sich die Waffe immer an der Schulter befinden.
1.12 Schießen bei No Bird
Unter keinen Umständen darf ein Ziel beschossen werden, sobald der Richter es als No Bird deklariert hat. Nach einer ersten Verwarnung wird der Schütze wie folgt bestraft:
1.13 Überprüfen der Waffe
Unter keinen Umständen darf eine Waffe auf der Schießposition vor dem Beginn eines Durchganges überprüft werden.
Vor der Teilnahme an einem Wettkampf kann der Schütze, sofern gewünscht, die Funktionsfähigkeit seiner Waffe auf einem speziell dafür eingerichteten Stand überprüfen. Der Stand sollte sich in der Nähe der Waffenkammer befinden.
Anmerkung: Diese Vorschrift untersagt das sogenannte Flammbieren, das bis einschließlich 2004 üblich gewesen ist. Der Sinn liegt in einer Verkürzung der Zeit, die eine Rotte für das Absolvieren eines Standes benötigt.