Es wurde im Artikel nicht behauptet, dass die Startgelder erhöht worden wären, sondern nur, dass diese verändert wurden. Aber auch ein Senken der Startgelder stellt eine Veränderung dar.
In wie weit diese Veränderung Schützen zum Nachteil werden kann, sofern diese sich vor dem 1. Juni angemeldet und bezahlt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Sollte es jedoch bei einem neuerdings günstigerem Nenngeld keine Erstattung geben, so wäre das durchaus als Schlechterstellung zu bezeichnen.
Noch nicht thematisiert wurde hier (im Gegensatz zu einer anderen Stelle) die Frage, in wie weit eine Veränderung der Startgelder mit dem Haushaltsplan in Einklang gebracht werden kann. M. E. ist dies nur dann möglich, wenn die Ziele auf der Einnahmenseite bereits erzielt wurden, so dass sich ein außerplanmäßiger Spielraum für den Vorstand ergibt. Aber diese Frage müssen die Mitglieder aufwerfen und an der passenden Stelle, nämlich der Mitgliederversammlung, beantworten lassen.
Es wurde im Artikel nicht
Es wurde im Artikel nicht behauptet, dass die Startgelder erhöht worden wären, sondern nur, dass diese verändert wurden. Aber auch ein Senken der Startgelder stellt eine Veränderung dar.
In wie weit diese Veränderung Schützen zum Nachteil werden kann, sofern diese sich vor dem 1. Juni angemeldet und bezahlt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Sollte es jedoch bei einem neuerdings günstigerem Nenngeld keine Erstattung geben, so wäre das durchaus als Schlechterstellung zu bezeichnen.
Noch nicht thematisiert wurde hier (im Gegensatz zu einer anderen Stelle) die Frage, in wie weit eine Veränderung der Startgelder mit dem Haushaltsplan in Einklang gebracht werden kann. M. E. ist dies nur dann möglich, wenn die Ziele auf der Einnahmenseite bereits erzielt wurden, so dass sich ein außerplanmäßiger Spielraum für den Vorstand ergibt. Aber diese Frage müssen die Mitglieder aufwerfen und an der passenden Stelle, nämlich der Mitgliederversammlung, beantworten lassen.