Beschränkung von Munitionstransporten
Verfasst von Webmaster am 5. März 2005 - 21:52.
News | Recht & Gesetz
Eine erhebliche Erleichterung bei den Transporten von Munition dürfen Jagd- und Sportschützen begrüßen. Seit 2005 dürfen Privatpersonen Munition mit einem maximalen Gewicht von 50kg (bzw. 3kg Pulver) ohne Kennzeichnung mit sich führen. Eine Kennzeichnung ist dann nicht erforderlich.
Allerdings dürfen die Munition (Gefahrengutkennzeichnung 1.4S) und das Pulver alleine (1.1D) nicht gemeinsam transportiert werden, denn dann ist wieder eine Kennzeichnung erforderlich. Der Transport der Munition muss jedoch in handelsüblichen Verpackungen erfolgen; die vergessenen Patronen in der Schießweste nach dem Wettkampf stellen also - wer hat es nicht längst gewusst - einen Verstoß dar.
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