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Die Kunst des Flintenschießens

Kapitel II - Organisation des Wettkampfes

Jury 

2.01 Zusammensetzung

Internationale Wettkämpfe werden von einer Jury überwacht, die sich aus einem Vertreter eines jeden Landes, welches eine Mannschaft in der Klasse der Senioren stellt, sowie einem Vertreter des ausrichtenden Verbandes als Vorsitzenden zusammensetzt.

Anmerkung: Es wird auf die Nationalmannschaft abgestellt; entsendet ein Verband keine Nationalmannschaft in der Klasse der Senioren, so steht ihm kein Platz in der Jury zu.

2.02 Abstimmungen

Die Entscheidungen der Jury werden durch ein Mehrheitsvotum der anwesenden Mitglieder gefällt. Im Falle eines untentschiedenen Votums entscheidet der Vorsitzende.

2.03 Beschlussfähigkeit

Die Jury kann nur entscheiden, wenn der Vorsitzende oder mindestens ein Viertel der Mitglieder anwesend sind.

2.04 Gefahr im Verzug

In dringenden Fällen (z. B. die Gefahr eines Abbruchs des Schießens) können zwei Mitglieder der Jury, die zuvor vom Vorsitzenden benannt wurden, in Einvernehmen mit einem Richter eine Entscheidung treffen, vorausgesetzt, dass diese Entscheidung von der Jury bestätigt wird.

Aufgaben der Jury

2.05 Abnahme des Parcours

Die Überprüfung der Layouts vor Beginn des Wettkampfes hinsichtlich der Einhaltung der Regeln und der vorgenommenen Installationen hinsichtlich ihrer Richtigkeit und Brauchbarkeit.

2.06 Technischer Ausschuss für die Abnahme

Die Benennung eines technischen Ausschusses, der verantwortlich ist, am Tag vor dem Wettkampf die verschiedenen Flugbahnen und Geschwindigkeiten der Ziele einzustellen und die Schusspositionen und Ziele festzulegen, die während des Wettkampfes beschossen werden.

2.07 Trainingsverbot

Ein Training vor dem Wettkampf auf den Layouts, die von dem Ausschuss eingerichtet bzw. abgenommen wurden, ist nicht zulässig.

2.08 Einfluss von Wind

Vor dem Beginn des Wettkampfes veröffentlicht der Verantwortliche des Wettkampfes eine Liste mit allen Flugbahnen aller Wurfscheibenmaschinen. Sollten diese Flugbahnen, die unter ruhigen Wetterbedingungen ein- und ausgerichtet wurden, durch Wind beeinträchtigt werden, so gelten die Flugbahnen dennoch als regulär.

2.09 Überprüfung während des Wettkampfes

Die Überprüfung der Einhaltung der Regeln während des Schießbetriebs und die Überprüfung der Waffen, Munition und Ziele mittels technischer Tests.

2.10 Ersatz bei Defekten

Das fällen notwendiger Entscheidungen im Falle eines technischen Defekts, der nicht durch die Richter beseitigt werden kann.

2.11 Proteste

Die Bearbeitung von Protesten.

2.12 Strafen

Das Verhängen von Strafen über einen Schützen, der gegen die Regeln verstoßen oder sich unsportlich verhalten hat.

2.13 Präsenz

Sicherzustellen, dass sich mindestens zwei Mitglieder der Jury auf dem Schießgelände befinden.

Berufungsjury

2.14 Einrichtung

Eine Berufungsjury kann bei internationalen Wettkämpfen eingerichtet werden.

2.15 Zusammensetzung

Wird eine Entscheidung der Jury von dem betroffenen Schützen oder der F.I.T.A.S.C. in Frage gestellt, kann die Berufungsjury angerufen werden. Die Berufungsjury besteht aus: Dem Präsidenten der F.I.T.A.S.C. oder seinem Stellvertreter, dem Vorsitzenden des technischen Ausschusses oder seinem Stellvertreter und dem Präsidenten des veranstaltenden Verbandes oder seinem Stellvertreter.

Die Berufungsjury wird gleichzeitig mit der Jury gebildet.

Wird keine Berufungsjury gebildet, sind die Entscheidungen der Jury endgültig.

Alle Disziplinarmaßnahmen werden dem Disziplinarausschuss der F.I.T.A.S.C. mitgeteilt.

2.16 Rottenzusammensetzung

Bei internationalen Wettkämpfen werden die Teilnehmer aus einer Nation in verschiedenen Rotten eingeteilt. Der Organisator teilt den Teilnehmern die Zusammensetzung und Startzeiten der Rotten mit. Delegierte der teilnehmenden Nationen können anwesend sein.

2.17 Rotten

Der Wettkampf wird in Rotten durchgeführt, die aus jeweils 6 Schützen bestehen. Die Reihenfolge der Schützen rotiert beim Wechsel der Schussposition und zwischen den Einzeltauben und Dubletten. Auf jeder Schussposition beschießen zunächst alle 6 Schützen die Einzeltauben, befor die Dubletten beschossen werden.

2.18 Vorwerfen

Alle Flugbahnen der Wurfscheiben werden dem ersten Schützen einer Rotte auf jeder Schussposition gezeigt. Der Schütze muss diese von der Schussposition aus betrachten.

2.19 Strafen

Während des Vorwerfens ist das Anschlagen oder Abfeuern der Waffe nicht erlaubt (für Strafen siehe Artikel 1.07 & 1.08).

2.20 Dubletten

Auf-Schuss-Dubletten werden nicht vorgeworfen. Nur Simultan- und Rafale-Dubletten werden dem ersten Schützen jeder Rotte gezeigt. 

2.21 Auf-Schuss-Dubletten

Nur Ziele, die bereits als Einzeltaube beschossen wurden, dürfen in Auf-Schuss-Dubletten vorkommen.

2.22 Serie

Bei internationalen Wettkämpfen wird das Schießen in Serien von jeweils 25 Zielen durchgeführt. Die technische Komission kann von dieser Regel in außergewöhnlichen Fällen abweichen, wenn dies erforderlich ist.

2.23 Fehlen des Schützen

Schützen müssen alle Maßnahmen treffen, um rechtzeitig auf dem Stand zu sein. Wenn ein Schütze beim Aufruf seines Namens nicht anwesend ist, muss der Richter den Namen und die Startnummer im Verlauf von einer Minute 3 mal laut aufrufen. Wenn der Schütze die Einzeltauben des ersten Standes geschossen hat, kann er wieder teilnehmen. Die Ziele, die er nicht beschossen hat, werden mit Zero gewertet. Nimmt der Schütze erst auf einem folgenden Stand wieder teil, werden alle Ziele der vorrangegangenen Stände mit Zero gewertet. Keinesfalls kann der Schütze den Stand in einer anderen Rotte absolvieren (siehe 2.24).

2.24 Begründetes Fehlen

Wenn der Schütze meint, eine akzeptable Begründung für seine Verspätung abgeben zu können, so muss er::

  1. Nicht an der Rotte teilnehmen, wenn diese bereits das Schießen begonnen hat
  2. Seinen Fall schriftlich der Jury vortragen
  3. Sich der Entscheidung der Jury unterwerfen
  4. Nur die Jury kann ihn berechtigen ein Layout in einer anderen Rotte zu wiederholen
  5. Wenn die Jury entscheidet, dass die Begründung nicht akzeptabel ist, wird der Durchgang mit 25 mal Zero gewertet.

2.25 Maschinenfehler

Im Falle eines Fehlfunktion einer Maschine während des Schießens kann der Richter eintscheiden, ob der Durchgang fortgesetzt oder wegen technischer Probleme unterbrochen wird. Nach der Unterbrechung hat der unterbrochene Schütze das Recht, die regulären Ziele erneut vorgeworfen zu bekommen, bevor das Schießen fortgesetzt wird.

2.26 Wertungserfassung

Während eines internationalen Wettkampfes wird das Ergebnis vom Richter oder einem von ihm Beauftragen, der auch ein Schütze sein darf, erfasst. Das Ergebnis jedes Durchganges wird zentral auf einer Ergebnisliste veröffentlicht.

2.27 Protest gegen die Wertung

Beim Verlassen eines jeden Standes muss der Schütze die Richtigkeit seines erfassten Ergebnisses überprüfen. Ist der Schütze mit dem Ergebnis nicht einverstanden, so muss er sofort den Richter darüber in Kenntnis setzen; die Entscheidung verbleibt beim Richter. Der Richter kann aber Vorschläge und Informationen annehmen, bevor er seine Entscheidung fällt. Nach dieser Überprüfung ist kein Einwand mehr erlaubt.

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